Bekanntgabe der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen

Die Wohnungsbaugenossenschaft “Eisenbahn“ e.G. informiert gem. § 13 der Wahlordnung über die Bekanntgabe der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen. Nachdem die Wahl unserer Vertreterversammlung bis einschließlich 12. April 2023 ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen gem. § 43a Abs. 6 GenG ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen unserer Geschäftsstelle während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für unsere Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann auf Verlangen und mit angemessener Frist eine Abschrift der Liste der Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen abfordern.

24. Mai 2023 Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft "Eisenbahn" e.G.