Betroffene sollten deshalb unbedingt Anspruch auf Wohngeld oder soziale Grundsicherung prüfen. Mit ihrem Sozialschutz-Paket hat die Bundesregierung den Zugang zu den Unterstützungsleistungen in Bezug auf Wohnraum vorübergehend stark vereinfacht. Deswegen empfehlen wir jedem potenziell Betroffenen möglichst schnell einen Antrag zu stellen. Ob Sie einen Anspruch auf Leistungen haben können Sie auf Online-Plattformen wie z.B. www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html selbst prüfen.
Weiterhin bitten wir zu beachten: Sollten Sie und Ihre haushaltsangehörigen Personen in eine finanziell schwierige Lage geraten und deshalb gegebenenfalls Ihre Miete nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Genossenschaft.
Gemeinsam werden wir dann mit Ihnen eine Lösung finden. Grundsätzlich sei in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass eine Pflicht zur Mietzahlung weiterhin besteht.