FAQ

Festsetzung der Geschäftsanteile - Geschäftsguthaben

Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft auf Grund der schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch die Übernahme von Geschäftsanteilen. Der Geschäftsanteil ist auf 155,00 € festgesetzt. Jedes Mitglied hat einen Pflichtanteil in Höhe von 155,00 €  entsprechend der Satzung § 17 zu zahlen. Jedes Mitglied hat zur Überlassung einer Wohnung folgende Geschäftsanteile zu übernehmen: (a) bei Wohnungsvergabe sind zwei weitere Geschäftsanteile je 155,00 € zu zahlen und (b) entsprechend der Wohnungsgröße sind zusätzliche Anteile gemäß Tabelle zu zahlen:

bis 25 m²  = 2 Anteile  = 310,00 €
bis 30 m²  = 3 Anteile  = 465,00 €
bis 35 m²  = 4 Anteile  = 620,00 €
bis 40 m²  = 5 Anteile  = 775,00 €
bis 45 m²  = 6 Anteile  = 930,00 €
bis 50 m²  = 7 Anteile  = 1.085,00 €
bis 55 m²  = 8 Anteile  = 1.240,00 €
bis 60 m²  = 9 Anteile  = 1.395,00 €
bis 65 m²  = 10 Anteile  = 1.550,00 €
bis 70 m²  = 11 Anteile  = 1.705,00 €
bis 75 m²  = 12 Anteile  = 1.860,00 €
ab 80 m²  = 13 Anteile  = 2.015,00 €

Die Telefonnummer des zuständigen Hauswartes finden Sie auf den digitalen Haustafeln oder hier auf unserer Homepage.