Wohnen in Genossenschaften - was bedeutet das?

Hier finden Sie übersichtlich erklärt, wofür genossenschaftliches Wohnen steht.

Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in den Wohnungsgenossenschaften. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Wohnungsgenossenschaften stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.

Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft!
Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben zurück.

Mieter im eigenen Haus
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.
Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen sie praktisch zu den Mitgliedern zurück.

Ein Mitglied - eine Stimme
Die Wohnungsgenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie ihre Genossenschaft mit!

Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere Unternehmensform
Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.
Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder normalerweise keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.

Genossenschaftliche Dienstleistungen
Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten Wohnungsgenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemühen sich um Grünflächen und Spielplätze, die Ansiedlung von kleinen Betrieben wie Bäckereien und Lebensmittelläden und schaffen wenn möglich sogar günstige Verkehrsanbindungen für Sie. Auch Betreuungs- u. a. soziale Dienste gehören oft mit dazu.

Sie wollen Mitglied in einer Genossenschaft werden? Nichts leichter als das!
Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie die in dieser Genossenschaft üblichen Anteile entsprechend der Satzung und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden nach Kündigung von der Genossenschaft wieder ausgezahlt.

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